Passangelegenheiten
Aufgrund einer EU-weiten Anpassung der Sicherheitsstandards werden in Deutschland seit dem 1. November 2005 elektronische Reisepässe ausgegeben. In den zwischen dem 1. November 2005 und 31. Oktober 2007 ausgestellten E-Pässen wurde zunächst nur das digitale Passfoto in einem Chip gespeichert. Seit dem 1. November 2007 werden zusätzlich die Fingerabdrücke digital erfasst.
Anträge auf Ausstellung eines E-Passes können wegen des erhöhten Aufwands nur nach vorheriger Terminabsprache angenommen werden.
Nachstehend finden Sie die wesentlichen Informationen zur Beantragung eines neuen Passes sowie ein Antragsformular zum Herunterladen.