Niederlassung in Kroatien

Einreise

Deutsche, die sich in Kroatien vorübergehend (länger als 3 Monate) oder dauerhaft niederlassen möchten, müssen vor ihrer Einreise nach Kroatien bei der zuständigen kroatischen Auslandsvertretung in Deutschland eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

Am 01.01.2012 ist ein neues Ausländergesetz („Zakon o strancima), veröffentlicht im kroatischen Amtsblatt „Narodne novine Nr. 130/11, in Kraft getreten. Auszüge in englischer Sprache aus dem neuen Ausländergesetz, aktualisierte Informationen, Antragsformulare und Adressen der kroatischen Auslandsvertretungen sollen in Kürze auf der Website der kroatischen Innenministeriums erscheinen http://www.mup.hr

Anmeldung

Nach der Einreise muss der Aufenthalt innerhalb von 48 Stunden der nächstgelegenen Polizeistation angezeigt werden.

Deutsche mit (ausschließlichem) Wohnsitz in Kroatien sind nicht verpflichtet, sich bei der Deutschen Botschaft in Zagreb anzumelden. Auf freiwilliger Basis können sie sich in die sog. Deutschenliste eintragen lassen. Diese Liste dient dazu, in Not- oder Krisensituationen die im Land lebenden Deutschen möglichst schnell kontaktieren zu können.

Sozialversicherung

Auf dem Gebiet der Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung gilt im Verhältnis zwischen Deutschland und Kroatien das Abkommen über Soziale Sicherheit vom 24.11.1997.

Für die Krankenversicherung bedeutet dies: Wer in einem Beschäftigungsverhältnis mit einer kroatischen Firma steht, unterliegt automatisch der kroatischen Krankenversicherungspflicht. Von der Versicherung erfasst sind die Ehegatten und minderjährige Kinder.

Wird das Versicherungsverhältnis in der gesetzlichen deutschen Krankenversicherung beibehalten, ist eine Behandlung in Kroatien unter Vorlage der Versicherungskarte der gesetzlichen Krankenversicherung in den staatlichen Krankenhäusern und Polikliniken möglich.

Eine in Deutschland bestehende Privatversicherung wird nicht anerkannt.  Privatversicherte müssen für die Kosten ihrer Behandlung selbst aufkommen.

Weitergehende Fragen kann die
DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland)
Pennefeldsweg 12 c
53177 Bonn
Telefon: +49 228 9530-0
Telefax: +49 228 9530-600
dvka%27%de,Post  Internet:
www.dvka.de beantworten.

Auch für die Rentenversicherung gilt, dass sie den Vorschriften des Landes unterliegt, in dem Sie arbeiten. Deutsche Rentenzahlungen werden an deutsche bzw. kroatische Staatsangehörige auch dann geleistet, wenn sie ihren Wohnsitz nach Kroatien verlegen.

Einzelheiten zu Voraussetzungen und Leistungen können bei den jeweiligen Verbindungsstellen erfragt werden. Für die Bundesrepublik Deutschland ist dies die
Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd
Tel.: 0871-81-0
Fax: 0871-81 21 40
drv-bayernsued%27%de,service  Internet:
www.deutsche-rentenversicherung-bayernsued.de

Für die Republik Kroatien ist Ansprechpartner die zentrale Dienststelle
Hrvatski zavod za mirovinsko osiguranje (HZMO)
Središnja služba
A. Mihanovića 3
10000 Zagreb
Tel.: 01-45 95 500
Fax: 01-45 95 063
www.mirovinsko.hr

Schulwesen

Als einzige deutschsprachige Schule in Kroatien existiert die Deutsche Internationale Schule in Zagreb

www.deutscheschule.hr die mit der französischsprachigen Schule auf dem Eurocampus in Zagreb untergebracht ist. Das Angebot umfasst einen Kindergarten für 3-6 Jährige, sowie die Klassenstufen 1-6 (Schuljahr 2008/2009), in denen nach den Lehrplänen Baden-Württembergs unterrichtet wird. Ein Ausbau der Deutschen Schule bis zur Gymnasialstufe ist geplant.

Als weitere internationale Schule gibt es in Zagreb die American International School

www.aisz.hr die als Abschluss das International Bachelor Diplom anbietet.

Daneben gibt es an einigen kroatischen Schulen verstärkten Deutschunterricht. Informationen dazu erteilt das kroatische Bildungsministerium.


Kulturelle Organisationen

Neben dem Goethe-Institut (www.goethe.de/zagreb) sind Mitarbeiter des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD), der Zentralstelle für Auslandsschulwesen (ZfA) und der Robert-Bosch-Stiftung in Kroatien präsent.

Deutsch-kroatische Vereine gibt es in 6 Städten: Zagreb, Split, Osijek, Varaždin, Belica (für Čakovec) und Zadar.

Deutschsprachige Nachrichten des kroatischen Rundfunks (HRT) werden täglich um 20.00 Uhr in der Sendung: Die Stimme von Kroatien („Glas Hrvatske“) übertragen. Die Frequenz ist abrufbar unter  http://www.hrt.hr/index.php?id=186&tx_ttnews[cat]=99&tx_ttnews[tt_news]=18551&tx_ttnews[backPid]=185&cHash=51e4cf6a73  

Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Angaben, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden. Bei weiteren Fragen wird empfohlen, sich direkt an die jeweils zuständigen Stellen zu wenden bzw. einen Rechtsbeistand zu konsultieren.

Leben in Kroatien