Ein- und Ausfuhr exotischer Tier- und Pflanzenarten
Vorsicht bei exotischen Souvenirs: Viele Reiseandenken unterliegen strengen Ein- und Ausfuhrregeln !
Bitte tragen sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei!
1. In einigen Touristenorten werden lebende Pflanzen und Tiere oder exotische Souvenirs zum Verkauf angeboten, die aus Bestandteilen von Tieren und Pflanzen hergestellt worden sind. Wenn Sie sich überlegen, derartige Souvenirs mit nach Hause zu bringen, sollten Sie sich bewusst sein, dass eine Anzahl von Tier- und Pflanzenarten internationalen Bestimmungen unterliegt und eventuell eine Ein- und/oder Ausfuhrgenehmigung erforderlich wird. Die Einfuhr einiger Souvenirs ist sogar gesetzeswidrig; diese werden vom Zoll bei der Einreise beschlagnahmt. Um eine Beschlagnahme und das Risiko der teilweise hohen Strafen zu vermeiden, erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig über die geltenden Vorschriften.
2. Nutzen Sie hierfür insbesondere die Websites:
http://www.bfn.de/0305_cites.html (Bundesamt für Naturschutz)
und
Bei speziellen Fragen sollten Sie direkt mit dem
Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Konstantinstr. 110, 53179 Bonn
Tel.: 0049-228-8491-0
Fax: 0049-228-8491-9999
BfN%27%de,CitesMA
Kontakt aufnehmen.
3. Anträge für die Erteilung deutscher CITES Ein- bzw. Ausfuhrgenehmigungen oder Wiederausfuhrbescheinigungen sind direkt an das Bundesamt für Naturschutz zu richten. Die Antragstellung ist auch online unter
www.cites-online.de möglich. Für die Einfuhr in die EU sind grundsätzlich neben einer Einfuhrgenehmigung auch Ausfuhrdokumente des Ausfuhrstaates erforderlich. Die in Kroatien hierfür zuständige Behörde ist das
Ministerium für Umwelt- und Naturschutz
Abteilung Naturschutz
Ulica Republike Austrije 14
HR-10000 Zagreb
Tel: +385 (1) 4866 122
Fax: +385 (1) 4866 100
4. Auf der Webseite des Auswärtigen Amts findet sich im Bereich > Reise & Sicherheit > Reisewarnungen ein Hinweis mit dem Titel „Vorsicht bei exotischen Souvenirs"
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/02-Hinweise/ExotischeSouvenirs_node.html Dort können Sie sich bereits vor Ihrer Abreise mit den Bestimmungen vertraut machen.
Auf der Website der deutschen Zollverwaltung
http://www.artenschutz-online.de/artenschutz_im_urlaub/index.php
sind besonders nutzerfreundliche Datenbanken mit länderspezifischen Hinweisen eingestellt.
5. Für den Mittelmeerraum ist im Besonderen anzumerken, dass Ihnen möglicherweise die Schalen von Meeresbewohnern wie z.B. die Mördermuschel, die eigentlich aus dem Südpazifik stammt, zum Kauf angeboten werden. Die Schalen aller Riesenmuscheln erfordern aber eine Genehmigung bei der Einfuhr in die EU. In einigen Ländern werden auch Mäntel aus den Fellen von Fleckenkatzen angeboten, ebenso wie Schmuck, der aus dem Panzer von Meeresschildkröten, Elfenbein oder anderen Produkten wildlebender Tier- und Pflanzensorten hergestellt worden ist. Touristen, die sich dafür interessieren, sollten berücksichtigen, dass der Handel mit den meisten dieser Produkte verboten ist.