Hinweise für die Ausstellung von Ersatzdokumenten

Wenn Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis während Ihres Kroatien-Urlaubs verloren haben, er Ihnen gestohlen worden oder abgelaufen ist, kann Ihnen die Botschaft bzw. der Honorarkonsul in Split als Ersatzdokument einen sog. Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. Sie müssen diesen Reiseausweis persönlich bei der Botschaft oder bei dem Honorarkonsul beantragen und dabei folgende Dokumente vorlegen:

- Verlust- oder Diebstahlsanzeige von der kroatischen Polizei
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- zwei Passfotos mit hellem Hintergrund
- ggf. Nachweise zu Ihrer Identität (z.B. alte Ausweisdokumente)

Bitte beachten Sie, dass die Prüfung Ihrer Identität eventuell mehrere Tage in Anspruch nehmen kann, wenn Sie kein Ausweisdokument mehr haben.

Der Reiseausweis berechtigt lediglich zur Rückkehr nach Deutschland auf dem direktesten Wege. Eine Weiterreise nach Serbien oder Bosnien und Herzegowina ist damit ausgeschlossen.

Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Angaben, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden. Bei weiteren Fragen wird empfohlen, sich direkt an die jeweils zuständigen Stellen zu wenden bzw. einen Rechtsbeistand zu konsultieren.