Zollvorschriften

Euroscheine

Anmeldepflicht für Barmittel in Höhe von 10.000 Euro oder mehr für Reisende, die in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen

Alle Informationen, den Anmeldevordruck und die Merkblätter zur Anmeldepflicht von Barmitteln finden Sie auf der Website der Bundeszollverwaltung

Reisen Sie mit 10.000 Euro oder mehr Bargeld in die EU? Vergessen Sie nicht, dies beim Zoll anzumelden!

Reisen Sie mit 10.000 Euro oder mehr Bargeld in die EU? Vergessen Sie nicht, dies beim Zoll anzumelden!

Alle Personen, die mit 10.000 Euro oder mehr Barmittel in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen, müssen diesen Betrag beim Zoll anmelden (Verordnung (EG) Nr. 1881/2005, gültig seit 15. Juni 2007). Diese Maßnahme dient der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismus und Kriminalität und soll zur Verstärkung der Sicherheit und Vorbeugung von Verbrechen auf EU-Ebene beitragen.

Orchidee

Washingtoner Artenschutzkonvention (CITES)

Die wirtschaftliche Nutzung von Tieren und Pflanzen stellt neben der Zerstörung von Lebensraum eine der größten Gefahren für die Tier- und Pflanzenwelt dar. Eine völkerrechtlich verbindliche Regelung speziell zum Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten besteht seit 1973 mit dem "Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen", kurz Washingtoner Artenschutzübereinkommen; auch international unter dem Kürzel CITES  bekannt.