Visabestimmungen

Wichtiger Hinweis

Terminreservierung für Visaanträge

Termine zur Visumbeantragung können über den folgenden Link gebucht werden:

Terminvergabesystem der Botschaft

Aufenthalt in Deutschland für kroatische Staatsangehörige nach dem EU-Beitritt Kroatiens

Hier finden Sie Informationen über Regelungen zum Aufenthalt kroatischer Staatsangehöriger nach dem EU-Beitritt Kroatiens.

Voraussetzungen und Verfahren

Kroatische Staatsangehörige können zu Besuchszwecken visumfrei nach Deutschland einreisen und sich bis zu drei Monaten visumfrei in Deutschland aufhalten.

Die Einreise nach Deutschland ist grundsätzlich nur mit einem gültigen Reisepass möglich. Bitte beachten Sie, dass Ihr Reisepass zum Zeitpunkt der geplanten Ausreise aus Deutschland eine noch mindestens dreimonatige Gültigkeitsdauer aufweisen muss.

Bei einer Einreise nach Deutschland gibt es keine Unterscheidung zwischen Erwachsenen und Minderjährigen, so dass die Einreisevoraussetzungen von allen erfüllt sein müssen. Sollten Minderjährige beabsichtigen, alleine nach Deutschland zu reisen, wird jedoch empfohlen, dass die Sorgeberechtigten zusätzlich eine formlose Erlaubnis zum Verlassen des Heimatlandes und für die Reise ausstellen und der minderjährigen Person mitgeben.

Sollten Sie für einen anderen Aufenthaltszweck ein Visum benötigen, muss dieses persönlich vor der Einreise bei der Botschaft beantragt werden.

Für Informationen zu allen weiteren Anträgen (Familienzusammenführung, Arbeitsaufnahme, Wiederkehr etc.) wenden Sie sich bitte direkt an die Visastelle.

Schengenvisum für visumspflichtige Drittstaaten

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