Visum für Saison-, Werkvertrags- und Gastarbeitnehmer

1. SAISONARBEITNEHMER

Ein vollständig ausgefüllter Fragebogen [pdf, 91.97k] - bestätigter Saisonarbeitsvertrag der ZAV im Original und in Kopie
- 1 biometrietaugliches Bild
- Reisepass
- Die Gebühr von 60 € ist in der Landeswährung (HRK) zu entrichten

2. WERKVERTRAGSARBEITNEHMER

Ein vollständig ausgefüllter Fragebogen [pdf, 91.97k] - Vom Arbeitsamt Stuttgart bestätigte Werkvertragsarbeitnehmerkarte im Original und in Kopie
- Kopie des letzten deutschen Einreisevisums und gegebenenfalls Kopien der Verlängerungen in Deutschland
- Gegebenenfalls die letzte vorhandene Abmeldebescheinigung aus Deutschland im Original und Kopie
- 1 biometrietaugliches Bild
- Reisepass
- Die Gebühr von 60€, ist in der Landeswährung (HRK) zu entrichten

3. GASTARBEITNEHMER
- bestätigter Gastarbeitsvertrag der ZAV
- 1 biometrietaugliches Bild
- Reisepass
- Die Gebühr von 60 € ist in der Landeswährung (HRK) zu entrichten

Hinweis: Die Ausgabe der erteilten Visa erfolgt in der Regel am ersten Arbeitstag nach der Antragstellung.

Allgemeiner Hinweis: Die Botschaft behält sich das Recht vor, im Einzelfall weitere Unterlagen zu verlangen, sofern diese zur Bearbeitung des Visumsantrags benötigt werden!

Öffnungszeiten der Visastelle:

Visumsbeantragung: Nur nach vorheriger Terminvereinbarung über https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_realmList.do?request_locale=de&locationCode=zagr

Für weitere Fragen steht Ihnen das Visa–Infotelefon unter der Telefonnummer 01 6300 104 montags bis donnerstags von 15.00 bis 16.15 Uhr zur Verfügung.

Visum für Saison-, Werkvertrags- und Gastarbeitnehmer