Visum für Saison-, Werkvertrags- und Gastarbeitnehmer
1. SAISONARBEITNEHMER
Ein vollständig ausgefüllter Fragebogen [pdf, 91.97k]
- bestätigter Saisonarbeitsvertrag der ZAV im Original und in Kopie
- 1 biometrietaugliches Bild
- Reisepass
- Die Gebühr von 60 € ist in der Landeswährung (HRK) zu entrichten
2. WERKVERTRAGSARBEITNEHMER
Ein vollständig ausgefüllter Fragebogen [pdf, 91.97k]
- Vom Arbeitsamt Stuttgart bestätigte Werkvertragsarbeitnehmerkarte im Original und in Kopie
- Kopie des letzten deutschen Einreisevisums und gegebenenfalls Kopien der Verlängerungen in Deutschland
- Gegebenenfalls die letzte vorhandene Abmeldebescheinigung aus Deutschland im Original und Kopie
- 1 biometrietaugliches Bild
- Reisepass
- Die Gebühr von 60€, ist in der Landeswährung (HRK) zu entrichten
3. GASTARBEITNEHMER
- bestätigter Gastarbeitsvertrag der ZAV
- 1 biometrietaugliches Bild
- Reisepass
- Die Gebühr von 60 € ist in der Landeswährung (HRK) zu entrichten
Hinweis: Die Ausgabe der erteilten Visa erfolgt in der Regel am ersten Arbeitstag nach der Antragstellung. |
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Allgemeiner Hinweis: Die Botschaft behält sich das Recht vor, im Einzelfall weitere Unterlagen zu verlangen, sofern diese zur Bearbeitung des Visumsantrags benötigt werden!
Öffnungszeiten der Visastelle:
Visumsbeantragung: Nur nach vorheriger Terminvereinbarung über
https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_realmList.do?request_locale=de&locationCode=zagr
Für weitere Fragen steht Ihnen das Visa–Infotelefon unter der Telefonnummer 01 6300 104 montags bis donnerstags von 15.00 bis 16.15 Uhr zur Verfügung.